7. Liegenschaftskataster und Grundbuch

7.1 Die Gebühren für eine Zerlegungsvermessung setzen sich unter anderem aus den Teilgebühren A, B und C zusammen. Welche Größen sind für diese Teilgebühren ausschlaggebend und wie werden diese Größen ermittelt? (2001)

7.2 Neue Flurstücksgrenzen können ohne Vermessung festgelegt werden. Wie nennt man dieses Verfahren?

7.3 Welche Personen sind Beteiligte/Betroffene einer Sonderung?

7.4 Nennen Sie die Voraussetzungen, unter denen eine „Sonderung nach dem Katasternachweis“ durchgeführt werden kann.

7.5 Nennen Sie die Voraussetzungen, unter denen eine „Sonderung nach einem verbindlichen Plan“ durchgeführt werden kann.

7.6 Auf welche Teilungsgenehmigungen sind bei einer Zerlegung Antragstellende hinzuweisen? (2001)

7.7 Nennen Sie die Schritte und erläutern Sie den Ablauf eines Grenztermins. (2000/01)

7.8 Welche örtlichen Vorarbeiten sind hierzu erforderlich?

7.9 Was muss die Niederschrift über den Grenztermin mindestens enthalten? (wichtig: Niederschrift über den Grenztermin = Vorgänger vom Amtlichen Grenzdokument) Nennen Sie vier Angaben.

7.10 Erklären Sie folgende Begriffe im Zusammenhang mit Liegenschaftsvermessungen: Genauigkeit, Zuverlässigkeit (2000)

7.11 Erklären Sie folgende 2 Begriffe: ALK, ALB (2000)

7.12 Erklären Sie folgende Begriffe im Sinne des NVermG: Liegenschaften, Grenzfeststellung, Flurstücke. (2000)

7.13 Was weist das Liegenschaftskataster jeweils für die Landesteile nach? (1999/00)

7.14 Wem obliegt die Führung des Liegenschaftskatasters? (1999/00)

7.15 Aus welchen Teilen besteht das Liegenschaftskataster?

7.16 Welche drei Sachverhalte müssen im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden?

7.17 Welche Aufgabe hat das Liegenschaftskataster für die Führung des Grundbuchs?

7.18 Wie können im Kataster Flurstücke entstehen? (1999/00)

7.19 Woraus besteht die Flurstücksbezeichnung? (1999/00)

7.20 In welcher Verwaltungsvorschrift finden Sie Regelungen bezüglich der Punktdatei? (1999/00)

7.21 Beschreiben Sie die rechtlichen Schritte, die bei jedem Kauf/Verkauf eines bestehenden Grundstücks bis zum Eigentumsübergang erforderlich sind. (2000/01)

7.22 Nennen Sie Möglichkeiten des Eigentumsübergangs. (2000/01)

7.23 Welche Rechtsverhältnisse an Grundstücken gibt es, die im Grundbuch eingetragen werden?

7.24 Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Was bedeutet das?

7.25 Welche Angaben des Liegenschaftskatasters nehmen am öffentlichen Glauben teil?

7.26 Welche Katasterangaben nehmen am öffentlichen Glauben teil, welche nicht? Nennen Sie jeweils zwei Beispiele.

7.27 In welchem Bereich des Grundbuches können folgende Eintragungen enthalten sein?
Nennen Sie die jeweilige Bezeichnung.
1 Wegerecht,
2 Fläche
3 Hypothek
4 Anteilsverhältnis
5 Erbbaurecht
6 Lfd. Nr. des Grundstücks
7 Name des Eigentümers
8 Grundschuld
9 Rentenschuld
10 Grundlage der Eintragung in das Grundbuch
11 Name des Erbbauberechtigten
12 Nutzungsart
13 Nießbrauch


7.28 Nennen Sie den Aufbau des Grundbuchblattes.

7.29 Das amtliche Verzeichnis nach §2(2)GBO ist das Liegenschaftskataster. Nennen Sie zwei Ausnahmen.

7.30 Im Liegenschaftskataster werden die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz nachgewiesen. Welchen Zweck hat die Bodenschätzung?

7.31 Welche Behörde führt die Bodenschätzung durch?

7.32 Wie errechnet sich die Ertragsmesszahl?

7.33 Nach welchen Schätzungsrahmen werden die Flächen bewertet?

7.34 Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Wertzahl 100?

7.35 In § 2 (2) der Grundbuchordnung heißt es: „Die Grundstücke werden im Grundbuch nach den in den Ländern eingerichteten amtlichen Verzeichnissen benannt". Welches ist dieses „amtliche Verzeichnis"?

7.36 Nennen Sie zwei Situationen, in denen andere Verzeichnisse diese Funktion übernehmen!

7.37 Welche der genannten Tätigkeiten sind Aufgaben der Vermessungs- und Katasterbehörden
(ankreuzen)?

7.37a Eigentumsnachweis in tatsächlicher Hinsicht führen

7.37b Eigentumsnachweis in rechtlicher Hinsicht führen

7.37c Planung, Wirtschaft und Statistik dienen

7.37d Rechte an Grundstücken nachweisen

7.37e Städtischen Grundbesitz verwalten

7.37f Ergebnisse der Bodenschätzung nachweisen

7.37g Versorgungsleitungen läge- und höhenmäßig nachweisen

7.37h Werte von Grundstücken ermitteln


Nennen Sie den Unterschied zwischen „Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren" und „Vermessungs- und Ingenieurbüros" bezüglich

7.38 der Aufgaben

7.39 der geforderten beruflichen Qualifikation im Normalfall!

7.40 Es gibt „Andere behördliche Vermessungsstellen" in Niedersachsen. Nennen Sie drei. (2001)

7.41 Unter welchen Voraussetzungen können andere behördliche Vermessungsstellen Vermessungen für die Führung des Liegenschaftskatasters ausführen?

7.42 Eine Hauptaufgabe der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung (NVKV) ist die Führung des Liegenschaftskatasters. (1998/99) Wer wirkt bei der Erfüllung der Aufgaben der NVKV nach dem NVermG als Träger eines öffentlichen Amtes mit?

7.43 Wer darf außer der NVKV und 1.1 Liegenschaftsvermessungen ausführen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

7.44 Nennen sie drei verschiedene Arten von Liegenschaftsvermessungen

7.45 Nennen Sie vier Eigentumsübergänge an Grundstücken außer durch Eintragung in das Grundbuch!

7.46 Nennen sie vier mögliche Ziele der Flurbereinigung.

7.47 Im Amtlichen Grenzdokument sind die Verwaltungsverfahren der Grenzfeststellung und der Abmarkung eindeutig und vollständig nachzuweisen. Was muss ein Amtliches Grenzdokument mindestens enthalten? Nennen Sie fünf Angaben. (Sommer 2006)

7.48 Erläutern Sie, was unter Grunddienstbarkeiten zu verstehen ist. (Sommer 2006)

7.49 Nennen Sie zwei Beispiele für Grunddienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen werden können. (Sommer 2006)

7.50 An welcher Stelle werden Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen? (Sommer 2006)

7.51 Erläutern Sie, was unter Grundpfandrechten zu verstehen ist. (Sommer 2006)

7.52 Nennen Sie zwei Beispiele für Grundpfandrechte, die im Grundbuch eingetragen werden können. (Sommer 2006)

7.53 An welcher Stelle werden Grundpfandrechte im Grundbuch eingetragen? (Sommer 2006)

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