Bürgerliches Gesetzbuch, Kaufvertrag
BGB:
Personen : natürliche- juristische Verträge
Einseitige Rechtsgeschäfte
Zwei-/mehrseitige Rechtsgeschäfte:
Form:
Eigentum/Besitz:
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
Kaufvertrag
Werkvertrag
Dienstvertrag
Nachbesserung